Bio Verarbeitung
Ziel der Bio Landwirtschaft ist es, natürliche Lebensmittel unter Berücksichtigung und Schonung der natürlichen Ressourcen wie Boden oder Wasser zu erzeugen.
Um sicherzustellen, dass die Richtlinien für die Bio Verarbeitung eingehalten werden, wird jährlich eine Bio Inspektion durchgeführt. Ein gültiger Bio Zertifizierungsvertrag ist hierbei eine Grundvoraussetzung. Erst nach Ausstellung eines Bio Zertifikats besitzen Betriebe die Berechtigung, die zertifizierten Bio Produkte als solche zu kennzeichnen.
Die gültigen Bio Zertifikate unserer zertifizierten Bio Betriebe können Sie unter www.bioc.info downloaden.
Sie wollen in die Bio Produktion einsteigen und benötigen dazu noch Infomaterial? Klicken Sie hier um das Bio Infopaket inkl. Vertragsunterlagen der SLK GesmbH anzufordern.

Bio Produkte können unter anderem mit dem SLK Bio Prüfsiegel vermarktet werden.
Jeder von der SLK zertifizierte Bio Betrieb kann dieses Prüfsiegel verwenden.
Die Nutzungsvereinbarung dazu finden Sie im Downloadbereich.

Gesetzliche Grundlagen
Derzeit sind für die Bio Produktion und Bio Zertifizierung im wesentlichen folgende gesetzliche Grundlagen maßgebend
Mit 01.01.2022 ist die Verordnung (EU) 2018/848 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen in Kraft getreten. Zur Ergänzung oder Änderung dieser Basisverordnung wurden zusätzlich eine Reihe von Deligierten Verordnungen (DELRA) und Durchführungsverordnungen (DURA) veröffentlicht.
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/rechtsvorschriften/eu/bio_recht_eu.html
In einzelnen Teilbereichen bzw. in der von der EU-Bioverordnung ungeregelten Bereichen sind in der Richtlinie Biologische Produktion nationale Regelungen festgelegt.
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/biobeirat.html
Zur Umsetzung der Bio Anforderungen wurden in Österreich Richtlinien, Handbücher, Kontrollpläne und Maßnahmenkataloge veröffentlicht.
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/bio_produkte.html
Downloads
Für die Bearbeitung der Anträge benötigen wir eine Unterschrift des Antragstellers.
Unterschriebene Formulare können auch per Fax (0662 / 649483-19) oder E-mail (office@slk.at) übermittelt werden.
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Infopaket
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