Bio-Import: Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325
Veröffentlichungen im Amtsblatt der europäischen Union am 25.10.2022
Am 25.10.2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2049 veröffentlicht. Dadurch hat es eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Europäische Union gegeben.
Die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2049&qid=1667479435516
Diese Änderungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Ebenfalls am 25.10.2022 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2047 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 veröffentlicht.
Die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Berichtigungen finden Sie unter folgendem Link:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2047&qid=1667479689548
Diese Berichtigungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2022.