Bio-Import: Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325

Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 22.06.2023

Am 22.06.2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1202 veröffentlicht. Dadurch hat es eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Europäische Union gegeben.

Die Anhänge I und II der Verordnung (EU) 2021/2325 wurden geändert,  die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.159.01.0060.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2023%3A159%3ATOC

Diese Änderungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.