Bio-Landwirtschaft: Zukauf von nicht biologischen Tieren – Übersicht zu den Änderungen 2023

Nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung müssen grundsätzlich Bio-Zuchttiere zugekauft werden. Das Einbringen von konventionellen Zuchttieren ist bei mangelnder Verfügbarkeit von Bio-Tieren ab 01.01.2023 nur mehr nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich.

Der Bioverband Bio Austria hat zur besseren Übersicht eine Zusammenfassung der aktuellen Bestimmungen zum Tierzukauf bzw. zum festgelegten Procedere bei der Beantragung von konventionellen Zuchttieren erstellt.

Wichtiger Hinweis zu den Zugangsdaten ins Verbrauchergesundheit-Informations-System (kurz VIS):

Für die Beantragung von verschiedenen Ausnahmen wie z.B. konventioneller Tierzukauf oder Eingriffe am Tier (Enthornen, usw.) ist ein Zugang zum Verbrauchergesundheit-Informations-System (kurz VIS) erforderlich. Die jeweiligen Anträge sind nach dem Login in der VIS-Anwendung im Register „Antrag“ zu stellen.

Bestehende VIS Zugangsdaten können weiterhin verwendet werden, der Einstieg erfolgt über die Adresse http://portal.statistik.at.

Sollten Sie noch keine Zugriffsdaten haben, können neue Zugriffsdaten auf der VIS-Homepage (https://vis.statistik.at) unter „Formular für VIS Web Zugriffsdaten“ angefordert werden. Diese werden postalisch übermittelt (Wartezeit ist möglich). Damit einer raschen Beantragung im Bedarfsfall nichts im Wege steht sollten die  Zugriffsdaten umgehend besorgt und griffbereit gehalten werden.