Bio-Import: Geändertes Verfahren bei der Probenahme und der Beurteilung der entnommenen Proben

Das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG) hat mit 1.1.2022 die Einfuhrkontrolle von biologischen Produkten an den Eintrittsstellen sowie an den Orten der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in Österreich übernommen und ist seitdem mit der Durchführung der Kontrollen sowie der Kontrollplanung betraut.

Gemäß Absatz 3 des Artikels 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306, ist eine Entscheidung über die Sendung, durch die zuständige Behörde, erst nach Abschluss aller Kontrollen gemäß Absatz 1 in der Kontrollbescheinigung zu vermerken. Die Kontrolle umfasst:

  • die Dokumentenprüfung,
  • die Nämlichkeitskontrolle und
  • die Warenuntersuchung.

Das bisherige Stichprobenverfahren wurde in Einklang mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306 wie folgt adaptiert:

Eine Entscheidung über eine Sendung, die seitens des BAVG zu einer risikobasierten Probenahme ausgewählt wurde, wird erst nach Vorliegen eines Laborbefundes der AGES und nach Beurteilung dieses Befundes getroffen und in der Kontrollbescheinigung vermerkt.