Probenahme bei Bio-Import: Erweiterung des Untersuchungsumfangs um „Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)“ und „Ionisierende Strahlung“

Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG), als zuständige Behörde für die Durchführung von Einfuhrkontrollen gemäß Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306 von biologischen Produkten hat in einem Schreiben  über eine Erweiterung des Untersuchungsumfangs informiert.

Das BAVG wird den Untersuchungsumfang bei Sendungen, die zur Stichprobe ausgewählt wurden um zwei Methoden erweitern:

– Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bei Ölsaaten wie Raps (Brassica napus), Mais (Zea mays) und Soja (Glycine max).
– Ionisierende Strahlung bei getrocknete Kräuter, Tees, Gewürzmischungen sowie Fertigprodukten.

Die Stichproben werden gleich gehandhabt wie jene Proben mit dem Untersuchungsumfang Pestizidrückstände. Folglich werden die Sendungen erst nach vorliegendem negativen Laborergebnis freigegeben.