Bio Landwirtschaft
Ziel der Bio Landwirtschaft ist es, natürliche Lebensmittel unter Berücksichtigung und Schonung der natürlichen Ressourcen wie Boden oder Wasser zu erzeugen.
Um sicherzustellen, dass die Richtlinien für die Bio Landwirtschaft eingehalten werden, wird jährlich eine Bio Inspektion durchgeführt. Ein gültiger Bio Zertifizierungsvertrag ist hierbei eine Grundvoraussetzung. Erst nach Ablauf der Umstellungszeit und der Ausstellung eines Bio Zertifikats besitzen Betriebe die Berechtigung, die zertifizierten Bio Produkte als solche zu kennzeichnen.
Die gültigen Bio Zertifikate unserer zertifizierten Bio Betriebe können Sie unter www.bioc.info downloaden.
Sie wollen selber Bio LandwirtIn werden und benötigen dazu noch Infomaterial? Klicken Sie hier um das Bio Infopaket inkl. Vertragsunterlagen der SLK GesmbH anzufordern.
Bio Produkte können unter anderem mit dem SLK Bio Prüfsiegel vermarktet werden.
Jeder von der SLK zertifizierte Bio Betrieb kann dieses Prüfsiegel verwenden.
Die Nutzungsvereinbarung dazu finden Sie im Downloadbereich.
Gesetzliche Grundlagen
Derzeit sind für die Bio Landwirtschaft und Bio Kontrolle im wesentlichen folgende gesetzliche Grundlagen maßgebend:
Privatrechtliche Richtlinien
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es noch privatrechtliche Richtlinien der verschiedenen Bio Verbände.
Aktuelles
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Für die Bearbeitung der Anträge benötigen wir eine Unterschrift des Antragstellers.
Unterschriebene Formulare können auch per Fax (0662 / 649483-19) oder E-mail (office@slk.at) übermittelt werden.
Infoblätter
Allgemeine Unterlagen, Kostenordnung und AGB
Pflanzenbau
Tierhaltung
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Infopaket
Wir senden Ihnen gerne unser SLK-Infopaket mit den wichtigsten Informationen zum betreffenden Zertifizierungsprogramm unverbindlich zu.
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