Bio-Import

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378

Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 26.06.2026

Am 26.06.2026 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1398 veröffentlicht.

Daraus ergeben sich  Änderungen in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind.

Die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601398

Diese Änderungen sind am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten.

Unter folgendem Link finden Sie die  konsolidierte Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 vom 25.10.2025:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02021R1378-20251025&qid=1772628153596