Bio-Import
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378
Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 26.06.2026
Am 26.06.2026 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1398 veröffentlicht.
Daraus ergeben sich Änderungen in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind.
Die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601398
Diese Änderungen sind am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten.
Unter folgendem Link finden Sie die konsolidierte Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 vom 25.10.2025:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02021R1378-20251025&qid=1772628153596
