Bio Gastronomie
Die SLK GesmbH betreut österreichweit Gastronomien bzw. in der Außer-Haus-Verpflegung und verhilft Ihnen mit einem praxisgerechten Kontrollkonzept zum Bio Zertifikat.
Gastronomiebetriebe, die auf ihrer Speisekarte oder anderen Werbematerialien die Verwendung von Bio Produkten ausloben, sind kontrollpflichtig und müssen einen Bio Zertifzierungsvertrag abschließen. Diese bestätigt mittels Bio Zertifikat den ordnungsgemäßen Einsatz und die Verwendung der Bio Produkte.
Die gültigen Bio Zertifikate unserer zertifizierten Bio Betriebe können Sie unter www.bioc.info downloaden.
Klicken Sie hier um das Bio Infopaket inkl. Vertragsunterlagen der SLK GesmbH anzufordern.
Bio Produkte können unter anderem mit dem SLK Bio Prüfsiegel vermarktet werden.
Jeder von der SLK zertifizierte Bio Betrieb kann dieses Prüfsiegel verwenden.
Die Nutzungsvereinbarung dazu finden Sie im Downloadbereich.
Gesetzliche Grundlagen
Derzeit sind für die Bio Produktion und Bio Zertifizierung im wesentlichen folgende gesetzliche Grundlagen maßgebend
Privatrechtliche Richtlinien
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es noch privatrechtliche Richtlinien der verschiedenen Bio Verbände.
Downloads
Für die Bearbeitung der Anträge benötigen wir eine Unterschrift des Antragstellers.
Unterschriebene Formulare können auch per Fax (0662 / 649483-19) oder E-mail (office@slk.at) übermittelt werden.
Links
Infopaket
Wir senden Ihnen gerne unser SLK-Infopaket mit den wichtigsten Informationen zum betreffenden Zertifizierungsprogramm unverbindlich zu.
Ansprechpartner & Team
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns!