Bio Gastronomie

Die SLK GesmbH betreut österreichweit Gastronomien bzw. in der Außer-Haus-Verpflegung und verhilft Ihnen mit einem praxisgerechten Kontrollkonzept zum Bio Zertifikat.

Gastronomiebetriebe, die auf ihrer Speisekarte oder anderen Werbematerialien die Verwendung von Bio Produkten ausloben, sind kontrollpflichtig und müssen einen Bio Zertifzierungsvertrag abschließen. Diese bestätigt mittels Bio Zertifikat den ordnungsgemäßen Einsatz und die Verwendung der Bio Produkte.

Die gültigen Bio Zertifikate unserer zertifizierten Bio Betriebe können Sie unter www.bioc.info downloaden.

 Klicken Sie hier um das Bio Infopaket inkl. Vertragsunterlagen der SLK GesmbH anzufordern.

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Bio Produkte können unter anderem mit dem SLK Bio Prüfsiegel vermarktet werden.

Jeder von der SLK zertifizierte Bio Betrieb kann dieses Prüfsiegel verwenden.
Die Nutzungsvereinbarung dazu finden Sie im Downloadbereich.

Bio Prüfsiegel

Gesetzliche Grundlagen

Derzeit sind für die Bio Produktion und Bio Zertifizierung im wesentlichen folgende gesetzliche Grundlagen maßgebend

Mit 01.01.2022 ist die Verordnung (EU) 2018/848 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen in Kraft getreten. Zur Ergänzung oder Änderung dieser Basisverordnung wurden zusätzlich eine Reihe von Deligierten Verordnungen (DELRA) und Durchführungsverordnungen (DURA) veröffentlicht.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/rechtsvorschriften/eu/bio_recht_eu.html

Die Vorgaben für die Bio Gastronomie sind in der Richtlinie Biologische Produktion nationale Regelungen festgelegt.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/biobeirat.html

Zur Umsetzung der Bio Anforderungen wurden in Österreich Richtlinien, Handbücher, Kontrollpläne und Maßnahmenkataloge veröffentlicht.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/bio_produkte.html

Privatrechtliche Richtlinien

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es noch privatrechtliche Richtlinien der verschiedenen Bio Verbände.

Downloads

Für die Bearbeitung der Anträge benötigen wir eine Unterschrift des Antragstellers.
Unterschriebene Formulare können auch per Fax (0662 / 649483-19) oder E-mail (office@slk.at) übermittelt werden.

Infoblätter

Bio-Informationsbroschüre für die Gastronomie

Formulare

Kostenordnung und AGB

Links

Infopaket

Wir senden Ihnen gerne unser SLK-Infopaket mit den wichtigsten Informationen zum betreffenden Zertifizierungsprogramm unverbindlich zu.

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    Georg-Lienbacher
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