Bio Landwirt­schaft

Ziel der Bio Landwirtschaft ist es, natürliche Lebensmittel unter Berücksichtigung und Schonung der natürlichen Ressourcen wie Boden oder Wasser zu erzeugen.

Um sicherzustellen, dass die Richtlinien für die Bio Landwirtschaft eingehalten werden, wird jährlich eine Bio Inspektion durchgeführt. Ein gültiger Bio Zertifizierungsvertrag ist hierbei eine Grundvoraussetzung. Erst nach Ablauf der Umstellungszeit und der Ausstellung eines Bio Zertifikats besitzen Betriebe die Berechtigung, die zertifizierten Bio Produkte als solche zu kennzeichnen.

Die gültigen Bio Zertifikate unserer zertifizierten Bio Betriebe können Sie unter www.bioc.info downloaden.

Sie wollen selber Bio LandwirtIn werden und benötigen dazu noch Infomaterial? Klicken Sie hier um das Bio Infopaket inkl. Vertragsunterlagen der SLK GesmbH anzufordern.

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Bio Produkte können unter anderem mit dem SLK Bio Prüfsiegel vermarktet werden.

Jeder von der SLK zertifizierte Bio Betrieb kann dieses Prüfsiegel verwenden.
Die Nutzungsvereinbarung dazu finden Sie im Downloadbereich.

Bio Prüfsiegel

Gesetzliche Grundlagen

Derzeit sind für die Bio Landwirtschaft und Bio Kontrolle im wesentlichen folgende gesetzliche Grundlagen maßgebend:

Mit 01.01.2022 ist die Verordnung (EU) 2018/848 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen in Kraft getreten. Zur Ergänzung oder Änderung dieser Basisverordnung wurden zusätzlich eine Reihe von Deligierten Verordnungen (DELRA) und Durchführungsverordnungen (DURA) veröffentlicht.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/rechtsvorschriften/eu/bio_recht_eu.html

In einzelnen Teilbereichen bzw. in der von der EU-Bioverordnung ungeregelten Bereichen sind in der Richtlinie Biologische Produktion nationale Regelungen festgelegt.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/biobeirat.html

In einzelnen Teilbereichen bzw. in der von der EU-Bioverordnung ungeregelten Bereichen sind in der Richtlinie Biologische Produktion nationale Regelungen festgelegt.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/bio_produkte.html

Privatrechtliche Richtlinien

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es noch privatrechtliche Richtlinien der verschiedenen Bio Verbände.

Aktuelles

Downloads

Für die Bearbeitung der Anträge benötigen wir eine Unterschrift des Antragstellers.
Unterschriebene Formulare können auch per Fax (0662 / 649483-19) oder E-mail (office@slk.at) übermittelt werden.

Infoblätter

Allgemeine Unterlagen, Kostenordnung und AGB

Beantragung einer Vorbegutachtung

Liste der Behörden und Kontrollstellen im Bereich biologische Produktion

Pflanzenbau

Aufzeichnungsvorlagen für Biobetriebe

Tierhaltung

Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung hinsichtlich des neuen Bundestierschutzgesetzes (Rind, Schaf, Schwein, Geflügel, Ziege)

Formular zur Bestätigung der Bio-Konformität von Almen und Gemeinschaftsweiden

Formular für die Statusinformation von Ver- und Zukäufen von z.B.: Futtermittel, Tiere, etc.

Aufzeichnungsvorlagen für Biobetriebe

Direktvermarktung

Vereinbarung bei der Auslagerung von Aufbereitungsschritten an andere Unternehmen (z.B. Obstpressen)

Antrag zur Verwendung des SLK Bio Prüfzeichens

Links

Infopaket

Wir senden Ihnen gerne unser SLK-Infopaket mit den wichtigsten Informationen zum betreffenden Zertifizierungsprogramm unverbindlich zu.

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