Steirischer Kren g. g. A.
Herkunftsschutz nach EU Verordnung 1151/2012 g.g.A./g.U./g.t.S.
Die Regionalität bzw. besondere Eigenschaften von Lebensmitteln spielen in deren Produktion mittlerweile eine wesentliche Rolle. Zur Absicherung verschiedener Produkte aus definierten Herkunftsregionen bzw. mit traditionellen Eigenschaften gibt die EU mit der Verordnung 1151/2012 die Möglichkeit spezielle Produkte unter Schutz zu stellen.
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Es stehen 3 Möglichkeiten mit unterschiedlichem Umfang zur Verfügung:
g.g.A. (geschützte geografische Angabe)
Unter einer geografischen Angabe versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird,
g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung)
Unter einer Ursprungsbezeichnung versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird,
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