Bio-Import: Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325

Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 09.06.2022

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union hat es am 09.06.2022 eine Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 zur Erstellung des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen gegeben, die für die Zwecke der Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind.

Die Details zur Berichtigung finden Sie unter folgendem Link:

EUR-Lex – 32021R2325R(02) – EN – EUR-Lex (europa.eu)