Bio-Import: Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325
Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 22.06.2023
Am 22.06.2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1202 veröffentlicht. Dadurch hat es eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Europäische Union gegeben.
Die Anhänge I und II der Verordnung (EU) 2021/2325 wurden geändert, die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
Diese Änderungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.