Bio-Import: Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 

Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 07.08.2024

Am 07.08.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2140 veröffentlicht. Dadurch hat es eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 gegeben. Änderungen und Berichtigungen gibt es  in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind.

Die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.159.01.0060.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2023%3A159%3ATOC

Diese Änderungen sind am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten.

Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle konsolidierte Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02021R1378-20240810&qid=1731062967017