Bio-Import

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378

Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 15.05.2025 bzw. am 22.10.2025

Am 15.05.2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2025/882 veröffentlicht.

Daraus ergeben sich  Änderungen in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind.

Die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:

http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/882

Diese Änderungen sind am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten.

Unter folgendem Link finden Sie die  konsolidierte Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 (Stand 20.12.2024):

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1749045137182&uri=CELEX%3A02021R1378-20241220

Update durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2138 vom 21.10.2025:

Das Verzeichnis der anerkannten Kontrollstellen wurde erweitert, die Änderungen sind am dritten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union in Kraft getreten.

Die Details dazu finden Sie unter folgendem Link:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R2138&qid=1764665174933