Bio-Import: Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325
Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 30.01.2023
Am 30.01.2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2023/186 veröffentlicht. Dadurch hat es eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Europäische Union gegeben.
Der Anhang II der Verordnung (EU) 2021/2325 wurde geändert, die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0186&qid=1678196349902
Diese Änderungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.