Export von Bio-Produkten nach Großbritannien und Irland – Frist für die Verwendung eines COI auf  01.02.2027 verlängert!

Biologische Erzeugnisse, die aus der EU nach Großbritannien bzw. nach Nordirland exportiert werden, benötigen bis zum 01.02.2027 keine Kontrollbescheinigung (engl. “certificate of inspection”, kurz GB-COI).

Ab dem 01. 02.2027 ist für den Export aber eine Kontrollbescheinigung erforderlich.

Ergänzende Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gov.uk/guidance/importing-organic-food-to-the-uk#importing-organic-food-from-the-eu-eea-and-switzerland-to-great-britain-and-northern-ireland