FAQ’s aller Abteilungen
Gentechnik-Frei
Auf dem Zukaufsbeleg (Lieferschein oder Viehverkehrsschein) muss ein einzeltierbezogener Hinweis zur Kennzeichnung (GVO-frei oder BIO) angeführt sein.
Zusätzlich dazu muss ein Bio- oder Gentechnikfrei-Zertifikat des Verkäufers vorliegen. Sofern beim Zukauf von einem anderen Landwirt kein Zertifikat vorliegt kann alternativ dessen letzter Gentechnikfrei-Inspektionsbericht vorgelegt werden.
Wichtig: Fehlen die Nachweise, müssen Umstellungszeiten eingehalten werden!
In einzelnen Teilbereichen bzw. in der von der EU-Bioverordnung ungeregelten Bereichen sind in der Richtlinie Biologische Produktion nationale Regelungen festgelegt.
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/biobeirat.html
Es muss jedenfalls die Umstellungszeit eingehalten werden!
Solange die Umstellungszeit läuft, darf ein Tier oder Produkt nicht mit dem Gentechnikfrei-Hinweis vermarktet werden. Dies kann etwa beim Zukauf von Kühen in Milch relevant sein. Hier kann es ggf. nötig sein die Milch für die Dauer der Umstellungszeit (hier 14 Tage) innerhalb des Betriebes (z.B. Kälberfütterung) zu verwerten.
Eine gentechnikfreie Vermarktung von Tieren, Produkten oder Zutaten, sind diese auf der Rechnung und dem Lieferschein und ggf. Verpackung direkt beim entsprechendem/r Tier, Produkt oder Zutat als solche zu kennzeichnen.
Bei einer GVO-frei Auslobung ist der Bezug zur Richtlinie sowie der Name der Kontrollstelle anzuführen z.B. „Gentechnikfrei gemäß Codex-Richtlinie “‚ „Gentechnikfreie Produktion“,
„zertifiziert durch SLK GesmbH“.
Eine Kennzeichnung als gentechnikfrei ist in Österreich nur möglich, wenn Tiere, Produkte oder Zutaten gemäß Codex-Richtlinie gehalten/produziert wurden. Eine Gentechnikfrei-Kennzeichnung von Produkten hat nach Codex-Richtlinie zum Erfolgen und bedarf eines eigenen Gentechnikfrei-Kontrollvertrages und einer positiven GVO-frei Zertifizierung durch eine akkreditierte Kontrollstelle.
Auf Begleitpapieren und Verpackungen können das Tier, das Produkt oder die Zutat auch mit Asterisk (*), Hochzahl (1), Abkürzung (GTF, OGT), o.Ä. gekennzeichnet werden, wenn diese Verweise mit Hinweis auf Codex-Richtlinie und Zertifizierungsstelle in der Fußzeile, auf der Verpackungsrückseite, etc. erklärt werden.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Downloadbereich im Dokument „1-11-2 Infoblatt Gentechnikfreiheit“
AMA-Gütesiegel „Haltung von Kühen“
Futtermittel müssen auf Warenbegleitpapieren (Lieferschein, Sackanhänger, o.Ä.) als „pastus+ AMA-Gütesiegel tauglich“ gekennzeichnet sein. Ob ein Hersteller, Händler oder Transporteur pastus+-Teilnehmer ist, kann zusätzlich unter https://acm.services.ama.at/zertifikatssuche abgefragt werden. Jedenfalls muss der Hersteller nach pastus+ zertifiziert sein, bei loser Ware auch der Händler.
Achtung: Eine Kennzeichnung als „pastus+“ gibt keinen Aufschluss über die Gentechnikfreiheit eines Futtermittels.
„Österreichische Ware“, o.Ä. in der Zutatenliste bzw. am Lieferschein. Um die Herkunft eines Futtermittels zu belegen, muss eine Herkunftsangabe auf oben genannten Unterlagen ersichtlich sein und diese Unterlagen aufbewahrt werden.
Weide- oder Auslauf Aufzeichnungen müssen aktuell und für Dritte nachvollziehbar geführt werden. Vorlagen dazu sind bei Ihrer Molkerei oder direkt in der SLK GesmbH erhältlich.
Auch eigene Vorlagen sind möglich. Aus der Dokumentation muss aber nachvollziehbar für Dritte hervorgehen, dass jedem Tier die geforderten Weide- bzw. Auslauftage je Kalenderjahr zur Verfügung standen.
Jedenfalls muss die Art der Bewegungsmöglichkeit (Weide/Auslauf/Bewegungsbucht) und die Gruppengröße der sich gleichzeitig auf/in Weide/Auslauf befindlichen Tiere (Ganze Herde o. Gruppen (A/B/C o.ä.)) sowie der Kalendertag aus der Dokumentation hervorgehen. Werden Auslauf- oder Weidemaßnahmen in keinen bestimmten, fixen Gruppen gewährt, ist die Dokumentation je Tier erforderlich.
Einen umfangreichen „Fragen und Antworten Katalog“ bezüglich „AMA Gütesiegel Haltung von Kühen Tierhaltung plus“ finden Sie auf der Homepage der AMA Marketing – unter nachstehendem Link:
https://b2b.amainfo.at/de-at/richtlinien-teilnahme/landwirtschaft/milchkuehe-mutterkuehe#downloads
AMAG.A.P.
Die Vorlagen werden von der AMA Marketing GmbH bereitgestellt und sind unter https://b2b.amainfo.at/de-at/richtlinien-teilnahme/landwirtschaft/obst-gemuese-speiseerdaepfel
Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Standard.
Unter https://database.globalgap.org/globalgap/search/SearchMain.faces?init=1 sind alle GLOBALG.A.P. Zertifizierungen (z.B. AMAG.A.P., CoC, GRASP…) online abrufbar. Am Einfachsten funktioniert die Suche mittels Eingabe der GGN des Betriebes.
Das AMA Gütesiegel auf Produkten darf nur von Betrieben/Unternehmen, die einen gültigen Lizenzvertrag mit der AMA Marketing GmbH haben, genutzt werden. Eine AMAG.A.P. Zertifizierung alleine reicht daher nicht aus um das AMA Gütesiegel auch auf den Produkten zu verwenden. Um einen Lizenzvertrag abzuschließen nehmen Sie bitte direkt mit der AMA Marketing GmbH Kontakt auf. Hilfreiche Informationen zum AMA Gütesiegel finden Sie auch unter https://b2b.amainfo.at/de-at/richtlinien-teilnahme/qualitaets-und-guetezeichen/ama-guetesiegel/ama-guetesiegel-obst-gemuese-speiseerdaepfel.
Der GLOBALG.A.P. CoC Standard kommt für jedes Unternehmen, das Produkte aus GLOBALG.A.P. (oder AMAG.A.P.) -zertifizierten Produktionsprozessen verarbeitet oder mit ihnen handelt zur Anwendung. Der Standard gilt für Unternehmen aller Art und Größe in der Lieferkette, die Produkte mit GLOBALG.A.P.-Zertifizierung verkaufen, einschließlich deren Subunternehmer. Diese betrifft Produzenten, Verpacker, Makler, Verarbeiter, Logistikunternehmen und Händler.
Weitere Informationen zum Standard finden Sie unter: https://slk.at/leistungen/chain-of-custody oder https://www.globalgap.org/what-we-offer/solutions/chain-of-custody/
GRASP ist ein freiwilliges Modul, das von GLOBALG.A.P. angeboten wird und mit anderen Standards (z.B. AMAG.A.P.) kombiniert wird.
Die Abkürzung GRASP steht für GLOBALG.A.P Risk Assessment on Social Practice (Risiko-Einschätzung für Soziale Belange von Arbeitern).
GRASP wird eingesetzt, um die soziale Situation der Arbeiter auf landwirtschaftlichen Betrieben zu bewerten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://slk.at/leistungen/grasp/.
Bio-Verarbeitung
- Aktuelle Betriebsunterlagen (Sortimentsliste, Organigramm, Änderungen, Übersichtsplan der Produktionsstätten)
- Dokumentation zu den Vorsorgemaßnahmen
- Rezepturen der erzeugten Produkte
- Aktuelle Biozertifikate der Lieferanten
- Produktionsprotokolle
- Belege zum Wareneingang und Warenausgang
- Aufzeichnungen zur Warenstromberechnung zur Rückverfolgung
Nein, das Auditdatum hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit. Daher kann das Audit seitens SLK zu jedem Zeitpunkt im Kalenderjahr erfolgen.
- Vorbereitungen, wie Betriebseinteilung zu Beginn der Kontrollsaison
- Terminkoordination und Routenplanung
- Nachforderung von Unterlagen nach dem Audit bzw. Prüfung dieser Unterlagen
- Gegenprüfung des Auditberichtes
- Ausstellung des Bio-Zertifikats und Veröffentlichung auf der Zertifikatsplattform bioC (bioC.info) bzw. der europaweitern Zertifikatsplattform TRACES
- Bearbeitung von Kundenanfragen
- Datenbankverwaltung
- Berichtswesen an die zuständigen Behörden die privaten Standardbetreiber
Auf folgender Homepage können die Lieferantenzertifikate eingesehen werden:
Klassifizierung
Die Klassifizierungsdienste fungieren als neutraler und unabhängiger Dienstleister für den Lieferanten und den Schlachtbetrieb. Die Mitarbeiter der Klassifizierungsdienste (Klassifizierer) stellen nicht nur die Qualität in Bezug auf Muskelfleisch- und Fettanteil jedes einzelnen Schlachtkörpers fest, sondern sind auch für die ordnungsgemäße Verwiegung der einzelnen Schlachtkörper verantwortlich.
Neben einer Vielzahl von Tätigkeiten, welche die Klassifizierung betreffen, sind sie auch für die Abwicklung von Qualitätsmarkenprogrammen für Frischfleisch zuständig.
Auf der Homepage der ÖFK (www.oefk.at). Jeder Landwirt, welcher einen Zugang zu eAMA besitzt, kann unter AMA Login mit seiner Betriebsnummer und seinem eAMA-Pincode oder seiner Handysignatur auf seine eigenen Klassifizierungsdaten zugreifen. Nachdem Sie auf der ÖFK Homepage den Landwirte-Login gewählt haben, werden Sie auf die Seite der eAMA weitergeleitet, wo Sie die Möglichkeit haben, sich über den eAMA PIN-Code oder die Handysignatur anzumelden.
Die Einstufung der Schlachtkörper ausgewachsener Rinder erfolgt durch die aufeinanderfolgende Bewertung folgender Merkmale: Fleischigkeit (E, U, R, O, P) Fettgewebe (1, 2, 3, 4, 5)
Für die Einstufung unter E darf der Schlachtkörper mit vorzüglicher Fleischbildung an seinen Hauptteilen keinen Fehler aufweisen.
Wenn bei den Schlachtkörpern der Fleischigkeit U, R, O, P die drei wesentlichen Teile (Stummel, Rücken und Schulter) des Schlachtkörpers keine einheitliche Ausbildung aufweisen, wird er in die Klasse eingestuft, unter die zwei dieser drei Teile fallen.
Die Schlachtkörper ausgewachsener Rinder werden in 5 Tierkategorien unterteilt. A (Jungstier), B (Altstier), C (Ochse), D (Kuh) und E (Kalbin).
Die Klassifizierung der Schweineschlachtkörper wird in Österreich einheitlich nach dem Zweipunktverfahren durchgeführt. Der Wert des Fleisch- und Speckmaßes an der definierten Messstelle am Lendenmuskel ist die Basis für die Ermittlung des Muskelfleischanteiles und für die Einstufung in die entsprechende Handelsklasse.
Die in der ÖFK zusammengeschlossenen Landesorganisationen erbringen ihre Dienstleistungen nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Ferner werden die im Rahmen der Schlachtkörperklassifizierung erforderlichen Tätigkeiten nach den Vorgaben der Verordnung (EG) 1760/2000 zur Etikettierung von Rindfleisch und den auf Grund dieser Verordnung erlassenen Rechtsbestimmungen, durchgeführt.
Diese Verordnung zur Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen fordert Transparenz für den Verbraucher bezüglich der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen, sowie ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem aus dem die Herkunft der Tiere bzw. des Rindfleisches und der Rindfleischerzeugnisse hervorgeht.
Schlachtdaten sind nur von jenen Schlachtbetrieben im System, welche mit dem klassifizierungsdiensteigenen Erfassungssystem der ÖFK ausgestattet sind. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage www.öfk.at unter dem Menüpunkt Schlachtbetriebe.
Bio-Landwirtschaft
Folgende Unterlagen müssen für die Inspektion aktuell bereitgehalten werden:
- Flächenaufzeichnungen (Mehrfachantrag) und Hofkarte/Lageplan der Flächen
- Hof- und Gebäudeplan
- Viehverkehrsscheine vom Zu- und Abgang
- Aufzeichnungen zur Tierbehandlung
- Sämtliche Belege von Zu- und Verkäufen von Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen
- Unterlagen zur Direktvermarktung von Bioprodukten
Genauere Beschreibung zu den einzelnen Punkten siehe unter https://slk.at/wp-content/uploads/2022/08/1-1-5_Infoblatt_zur_Bio_Zertifizierung_LW Stand_1_-_22.03.2022_.pdf
- Eröffnungsgespräch
- Einsicht und Evaluierung aller betrieblichen Unterlagen
- Durchführung eines Betriebsrundganges und Flächenbesichtigung
- Verfassung des Inspektionsberichtes
- Abschlussgespräch
Die Bio-Zertifikate aller österreichischen Bio Betriebe sind im Internet unter bioc.info/search/producersearch oder easy-cert.com einsehbar. Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat nicht unmittelbar nach der Kontrolle hochgeladen wird, da nach der Inspektion noch einige Schritte wie die beispielsweise die Gegenprüfung im Büro vorgenommen werden müssen.
Die neue Tierkategorie muss telefonisch oder schriftlich an die SLK GesmbH gemeldet werden. Informationen zu Haltungsanforderungen und Richtlinien sind in unseren Infoblättern der einzelnen Tierkategorien zusammengefasst siehe – Downloads – Bio Landwirtschaft.
Eine Bio Vermarktung ist erst nach der Zertifizierung und Zertifikatsausstellung für die jeweilige Tierkategorie zulässig. Die Voraussetzung dafür ist der Ablauf der Umstellungszeit und die Einhaltung der Haltungs- und Fütterungsanforderungen für die neue Tierkategorie.
Grundsätzlich gelten folgende Umstellungszeiten:
- Rinder: mindestens 12 Monate und ¾ der Lebensdauer
- Schafe, Ziegen und Schweine: 6 Monate
- Geflügel: 6 Wochen Eier und 10 Wochen Fleisch
- Bienen: 12 Monate
Es ist notwendig die SLK GesmbH telefonisch oder schriftlich zu informieren, wenn Sie neue Flächen bewirtschaften oder nutzen möchten, unabhängig von ihrem Status. Dies ist wichtig, damit die neuen Kulturen rechtzeitig vor der Vermarktung mit dem jeweiligen Status auf dem Bio-Zertifikat angeführt sind. Beim Zugang von konventionellen Flächen informieren wir Sie über die erforderlichen Vorkehrungen, Umstellungszeiten und den aktuellen Vermarktungsstatus.
Die Aufnahme in die Zertifizierung muss der SLK GesmbH telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Zuge werden die notwendigen Unterlagen erläutert und der weitere Ablauf (z.B. der Zeitpunkt für die Inspektion, die Übermittlung von Nachweisen,..) festgelegt.
Für die Zertifizierung von einem neuen Bio Produkt sind folgende Unterlagen notwendig:
- Rezeptur oder Produktionsbeschreibung
- Produktionsaufzeichnung
- Zukaufsbelege von Zutaten Bio-Zertifikaten
- GVO-Frei Bestätigung (z.B. bei Molkereikulturen)
- Lohnverarbeitervertrag (z.B. bei ausgelagerter Schlachtung)
- Musteretiketten
- Verkaufsbelege B. Lieferschein, Verkaufslisten
Die Bio Auslobung am Etikett oder die Vermarktung von neuen Produkten ist erst nach Zertifizierung und Erhalt des Bio Zertifikates für das neue Produkt erlaubt.
MPTier
Tierhaltende Betriebe nehmen in der Regel über einen Bündler am QS- bzw. ITW-System teil. Ein Bündler kann etwa ein Schlachthof sein, der alle seine Lieferanten in einem Projekt „bündelt“. Eine Liste aller zugelassen Bündler finden Sie auf der Website der QS. Haben Sie mit Ihrem Bündler einen Teilnahmevertrag abgeschlossen, wird dieser einen entsprechenden Erstaudit beauftragen. Ist ein positiver Audit hinterlegt, sind Sie für Lieferungen in der jeweiligen Halteform freigegeben.
Eine Teilnahme über einen Bündler ist lediglich für tierhaltende Betriebe möglich. Zur Teilnahme als Brüterei, Transporteur, Schlachthof, Futtermittelhersteller, etc. treten Sie bitte direkt mit uns in Kontakt. Nähere Informationen finden Sie unter: www.q-s.de/systempartner-werden-de/systempartner-werden-start.html.
Alle für das QS-System relevanten Unterlagen finden Sie auf der Website der QS Qualität und Sicherheit GmbH unter www.q-s.de. Unter dem Reiter Dokumente finden Sie nach Auswahl der jeweiligen Produktionsart auch Erläuterungen zu den einzelnen QS-Leitfäden.
Ob ein Unternehmen für Lieferungen in die QS-Systemkette berechtigt ist, können Sie über die Systempartnersuche unter www.q-s.de/softwareplattform/ abfragen. Möchten Sie etwa prüfen ob Ihr Futtermittellieferant lieferberechtigt ist, klicken Sie auf Systempartnersuche und wählen die entsprechende Stufe (i.d.F. Futtermittelwirtschaft) aus. Im sich öffnenden Fenster können Sie nun, z.B. unter Angabe der am Lieferschein angedruckten Standortnummer, nach Ihrem Lieferanten suchen. Lieferberechtigte Unternehmen sind grün hinterlegt.
Alle für die ITW relevanten Unterlagen finden Sie auf der Website der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH unter www.initiative-tierwohl.de. Unter dem Reiter Dokumente/Teilnehmerlisten finden Sie nach Auswahl der jeweiligen Produktionsart auch Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien-Katalogen.
Um als Tierhalter ins AMA-Gütesiegel einzusteigen, beauftragen Sie eine Zertifizierungsstelle mit der Prüfung Ihres Betriebes. Haben Sie etwa einen Kontrollvertrag mit der SLK GesmbH abgeschlossen, werden wir auf Ihrem Betrieb einen Erstaudit durchführen. Im Rahmen des Erstaudits werden die Vorgaben der beauftragten AMA-Gütesiegel-Richtlinien (Tierarten) geprüft. Nach erfolgtem positivem Erstaudit wird Ihnen die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH einen Erzeugervertrag zusenden, welcher Ihnen die Teilnahme an den AMA-Produktionsbestimmungen ermöglicht. Am Ende des Prozesses bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der jeweiligen Produktionsbestimmungen mittels Zertifikat. Offene Fragen können Sie am besten vorab mit unseren Mitarbeitern klären.
Einen guten Überblick verschaffen die jeweiligen Eigenkontrollchecklisten zu den jeweiligen Richtlinien. Diese finden Sie unter b2b.amainfo.at/de-at/richtlinien-teilnahme/landwirtschaft nach Auswahl der jeweiligen Tierart im Downloadbereich. In den Eigenkontrollchecklisten sind all jene Punkte angeführt die durch die jeweilige Richtlinie gefordert werden und entsprechend auch im Audit geprüft werden. Weitere Erläuterungen und Vorlagen stehen ebenfalls auf den Seiten der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH bzw. der SLK GesmbH zur Verfügung.
