Bio-Import: Systemumstellung von Gleichwertigkeit auf Konformität

Die bisher durch die EU zugelassenen gleichwertigen Drittlands-Biokontrollstellen sind nur noch bis zum 31.12.2024 zugelassen.

Ab dem 01.01. 2025 müssen alle direkt von der EU zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen die EU-Bioverordnung analog zu den Vorgaben in der EU umsetzen („Konformität“). Im Zuge der Umstellung vom bisherigen Verfahren der Gleichwertigkeit zur Konformität wurden im Laufe des heurigen Jahres die Drittlands-Biokontrollstellen durch die EU-Kommission zugelassen.

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1748 vom 21.06.2024

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2140 vom 06.08.2024

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2794 vom 31.10.2024

Diese sind in Anhang II der VO (EU) 2021/1378 gelistet, die aktuelle konsolidierte Fassung finden sie unter folgenden Link: 

Weitere Drittlands-Bio-Kontrollstellen werden noch bis Ende 2024 zugelassen werden.

Diese konformen, neu zugelassenen Drittlands-Biokontrollstellen können Unternehmen im Drittland in einem Übergangszeitraum bis zum 15.10.2025 nach und nach gemäß Verordnung (EU) 2018/848 zertifizieren. Bio-Zertifikate, die nach den bisher gültigen Regeln ausgestellt werden, bleiben im Übergangszeitraum gültig (delegierte Verordnung (EU) 2024/3095).