Bio-Import: Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378
Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union am 07.08.2024
Am 07.08.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2140 veröffentlicht. Dadurch hat es eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 gegeben. Änderungen und Berichtigungen gibt es in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind.
Die Durchführungsverordnung mit den Details zu den Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
Diese Änderungen sind am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle konsolidierte Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02021R1378-20240810&qid=1731062967017